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Barrierefreiheit:
Hintergrund, Rechtliches, Umsetzung.

Erfahren Sie, warum Barrierefreiheit für Websites und digitale Inhalte wichtig ist, welche rechtlichen Anforderungen bestehen und wie Sie eine inklusive Umsetzung Schritt für Schritt realisieren können.

Barrierefreiheit im Web

Mehr Reichweite, mehr Vertrauen, weniger Risiko

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Ihre Website für alle Menschen einfach nutzbar ist. Unabhängig davon, ob jemand eine Seh- oder Hörbeeinträchtigung hat, motorisch oder kognitiv eingeschränkt ist oder altersbedingt Unterstützung benötigt. Für kleine und mittlere Unternehmen ist das kein theoretisches Thema, sondern ein konkreter Erfolgsfaktor.

Eine barrierefreie Website ist übersichtlich, verständlich und zuverlässig bedienbar. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern alle Besucherinnen und Besucher. Ihre Inhalte werden schneller erfasst, Formulare leichter ausgefüllt und Angebote besser verstanden. Das senkt Absprungraten, erhöht Anfragen und verbessert die Nutzererfahrung insgesamt.

Gleichzeitig senden Sie ein klares Signal. Ihr Unternehmen denkt mit, übernimmt Verantwortung und nimmt digitale Teilhabe ernst. Barrierefreiheit stärkt Vertrauen, Image und Markenwahrnehmung. Gerade im Mittelstand kann das ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

Folgendes Beispiel zeigt Ihnen, dass Barrierefreiheit auch ohne Design-Kompromisse umgesetzt werden kann.

Profilbild von Sebastian
Sebastian

Nach vielen Jahren meiner Forschung an Autismus war es mir wichtig, auf visuelle Hypersensitivität (verstärkte Reaktion z.B. auf Flackern) Rücksicht zu nehmen.

Beispiel: Barrierefreiheit erfolgreich umsetzen

Interaktive Elemente wie Animationen können Inhalte attraktiv darstellen.

Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass sie nicht ablenken oder einige Menschen ausschließen.

Dieses Beispiel zeigt, wie Animationen barrierefrei gestaltet werden können.

Unsere Website ist für alle zugänglich, denn wir sind

just a pro

Die Animation wird bei reduziertem Bewegungseffekt automatisch deaktiviert.

Bin ich als KMU betroffen?

Viele KMU fragen sich zu Recht, ob Barrierefreiheit für sie verpflichtend ist. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) [1], das seit dem 28. Juni 2025 greift, werden auch private Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet, wenn sie bestimmte digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Dazu zählen unter anderem Online-Shops, Buchungssysteme, Kundenportale oder Service-Plattformen.

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 1 Mio. Euro sind teilweise ausgenommen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keine Anforderungen bestehen. Barrierefreiheit kann auch relevant sein durch:

  • vertragliche Vorgaben
  • Anforderungen von Auftraggebern oder Förderstellen
  • Ausschreibungen
  • Beschwerden oder rechtliche Risiken
  • Erwartungen von Kundinnen und Kunden

Wer frühzeitig prüft und handelt, vermeidet unnötige Kosten und Unsicherheiten. Barrierefreiheit ist kein reines Compliance-Thema mehr, sondern eine Investition in Zukunftssicherheit.

Umsetzung

Barrierefreiheit praxisnah und wirtschaftlich

Barrierefreiheit muss nicht kompliziert sein. Sie basiert auf klaren Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) [2], und lässt sich schrittweise umsetzen. Der Aufwand bleibt überschaubar, wenn gezielt vorgegangen wird.

In der Praxis bedeutet das unter anderem:

  • klare Struktur und verständliche Texte
  • ausreichende Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen
  • vollständige Bedienbarkeit mit Tastatur
  • barrierefreie Formulare mit klaren Hinweisen und Fehlermeldungen
  • saubere technische Umsetzung mit semantischem HTML

Bei neuen Websites lässt sich Barrierefreiheit direkt integrieren. Bei bestehenden Seiten kann sie durch Analyse, Priorisierung und gezielte Anpassungen ergänzt werden. Wichtig ist ein pragmatischer Ansatz. Nicht alles auf einmal, aber alles sinnvoll.

Viele KMU entscheiden sich bewusst für barrierefreie Websites. Nicht aus Zwang, sondern weil sie erkannt haben, dass sich Barrierefreiheit auszahlt. Für Nutzer, für Suchmaschinen und für das eigene Unternehmen.

Wir unterstützen Sie

Sind Sie unsicher, ob Ihre Website barrierefrei sein muss oder bereits ist?

Wir liefern Ihnen eine:

  • verständliche Ersteinschätzung
  • technische und inhaltliche Analyse
  • konkrete Handlungsempfehlung für Ihr Unternehmen

Lassen Sie Ihre Website prüfen und schaffen Sie Klarheit.

Unverbindlich, praxisnah und auf KMU zugeschnitten.

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Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages.

FAQ

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit im Web

Muss jedes KMU eine barrierefreie Website haben?
Nein. Nicht jedes KMU ist gesetzlich verpflichtet. Ob eine Pflicht besteht, hängt von Angebot, Zielgruppe und Unternehmensgröße ab. Eine individuelle Prüfung ist sinnvoll.
Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Seit dem 28. Juni 2025. Ab diesem Zeitpunkt müssen bestimmte digitale Dienstleistungen barrierefrei sein.
Reicht es, nur einzelne Bereiche barrierefrei zu gestalten?
Das hängt vom Angebot ab. In vielen Fällen ist ein schrittweises Vorgehen möglich und sinnvoll, solange die Kernfunktionen zugänglich sind.
Ist Barrierefreiheit teuer?
Nicht zwangsläufig. Frühzeitig berücksichtigt, ist der Mehraufwand gering. Auch bei bestehenden Websites lassen sich viele Verbesserungen mit überschaubarem Aufwand umsetzen.
Verbessert Barrierefreiheit auch SEO und Usability?
Ja. Klare Struktur, saubere Technik und verständliche Inhalte wirken sich positiv auf Suchmaschinen, Ladezeiten und Nutzerzufriedenheit aus.
Ich habe meine Website mit einem KI-Tool erstellt. Ist sie automatisch barrierefrei?
Das hängt vom Anbieter ab. Bei vielen Anbietern ist Barrierefreiheit nicht standardmäßig umgesetzt. Eine individuelle Prüfung ist sinnvoll.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. [1] Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), bfsg-gesetz.de öffnet in neuem Tab
  2. [2] Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), https://www.w3.org/TR/WCAG22/ öffnet in neuem Tab